Hausordnung

Jede Frau und jeder Mann ab 21 Jahren, der als Freund von KLAUS registriert ist, ist als Gast im KLAUS Klub willkommen  – ausgenommen sind Personen, die aufgrund ihres Verhaltens den Betrieb stören könnten oder mit einem Hausverbot belegt worden sind. Der Zutritt kann jedoch jederzeit ohne Begründung verwehrt werden.

Den Gästen und den Mitarbeitenden wird mit Respekt begegnet. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Wir sind berechtigt einen Ausweis zu verlangen und jederzeit Jacken und Taschen zu kontrollieren. 

Jeder Gast muss Vorname, Nachname, PLZ, eine gültige Telefonnummer und E-Mail angeben. Diese Daten werden nach 14 Tagen gelöscht und können nur bei einem Ansteckungsverdachtsfall durch den kantonsärztlichen Dienst angefordert werden. Das Auskunftsrecht kann beim Patentinhabenden/Veranstaltenden geltend gemacht werden

Das Kommen und Gehen hat ruhig zu erfolgen. Die Gäste sind angehalten, vor allem im Aussenbereich des Lokals auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und Nachtruhestörungen zu vermeiden.

Nicht erlaubt:
Gefälschte Ausweise
Gefährliche Gegenstände
Das Konsumieren von mitgebrachten Ess- oder Trinkwaren
Gewalt, Diebstahl, Beschädigungen, Konsumexzesse sowie sexuelle und rassistische Übergriffe
Der Konsum von Drogen
Das Handeln mit Drogen und Betäubungsmitteln
Das Verlassen des Klub mit Gläsern, Bechern, Flaschen oder Büchsen
Das Wegwerfen von Abfall und Urinieren rund um die Lokalität
Rauchen im Lokal mit Ausnahme des Fumoir (OG)
Stark betrunkenen Personen wird kein Alkohol ausgeschenkt.

Unser Klaus Klub schliesst um 09:00 Uhr. Nach Ladenschluss wird kein Einlass mehr gewährt. Verlustmeldungen können am nächsten Tag per Mail oder Facebook gemacht werden.

Bei Verstössen gegen die Hausordnung muss mit einem Hausverbot oder einer Anzeige gerechnet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Hausverboten die Personalien der betreffenden Person aufgenommen werden müssen.

Die Hausordnung ist beim Eingangsbereich für jedermann ersichtlich angebracht. Jeder Gast akzeptiert die Hausordnung wie auch die bei Fehlverhalten resultierenden Massnahmen mit dem Betreten des Klubs.

Zürich, 02.06.2020

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